Die Eltern der Schüler und Schülerinnen einer Klasse wählen aus ihrer Mitte eine/n Klassenelternvertreter/in und dessen Stellvertreter/in. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter aller Klassen sowie der Jahrgangsstufen J1 und J2 bilden den Elternbeirat der Schule. Die Rechte und Pflichten des Elternbeirats werden in § 57 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (SchG) festgelegt.
Geschäftsordnung vom 01.03.2024