Sozialfonds

Formular: Sozialfonds
Faltblatt mit Informationen für Eltern
Faltblatt mit Informationen für Lehrkräfte

Information

  1. Aufgabe des Sozialfonds des Schickhardt-Gymnasiums Herrenberg (SGH) ist es, einzelnen Schülern bzw. Schülerinnen durch finanzielle Unterstützung zu ermöglichen, an schulischen Aktivitäten (Ausflüge, Schullandheim, Studienfahrt, u. ä.) teilzunehmen oder Materialien für den Unterricht zu erwerben, wenn diese Aktivität oder der Erwerb dieser Materialien die finanzielle Situation der Familie überfordern würde. Seit 2011 gibt es für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen die sogenannten „Bildung und Teilhabe“-Pakete, durch die viele schulische Kosten vom Staat übernommen werden – z. B. Mittagessen in der Schule, Nachhilfeunterricht, Ausflüge und Klassenfahrten, Fahrkarten zur Schule, Schulranzen, Sportzeug und so weiter. Anspruch auf diese Pakete haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Hilfen erhalten: Bürger- bzw. Sozialgeld (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz. Der Sozialfonds hilft denen, die keinen Anspruch auf diese staatliche Unterstützung haben, und denen, bei denen trotz Unterstützung das Geld nicht reicht, um an gemeinsamen schulischen Aktivitäten teilzunehmen.
  2. Anträge für Zuschüsse können beim jedem(r) Lehrer(in) gestellt werden und müssen dann von den Vorsitzenden des Elternbeirats genehmigt werden. Bewilligte Zuschüsse werden direkt an den (die) Lehrer(in) überwiesen. Selbstverständlich werden alle Anträge absolut vertraulich behandelt. Antragsformulare gibt es im Sekretariat und oben auf dieser Seite des Elternbeirats. Wenn Sie Fragen zu den Anträgen oder zum Sozialfonds haben, wenden Sie sich bitte einfach an eine Lehrkraft, Elternvertreter, Schulsozialarbeiter oder den Kassenführer(in) des Elternbeirats, die Sie gern unterstützen.
  3. Der Sozialfonds finanziert sich über Spenden und freut sich daher über große und kleine Beträge. Für größere Spenden kann eine Spendenbescheinigung
    ausgestellt werden, bei Spenden bis 200 Euro genügt i.d.R. der Kontoauszug.
    Die Bankverbindung ist:

Kontoinhaber: SGH Elternbeirat
IBAN: DE84 6035 0130 0001 0991 99
Kreissparkasse Böblingen
BIC: BBKRDE6BXXX